Das Niedersächsische Kultusministerium hat einen Leitfaden für die kommunale Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung veröffentlicht. Damit werden die Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen als örtliche Träger der Jugendhilfe bei der Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen sowie bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs landesseitig unterstützt. Die Handreichung ist ab sofort online verfügbar. Sie veranschaulicht auf niedrigschwellige Weise, wie eine vorausschauende Jugendhilfeplanung gestaltet werden sollte und welche Punkte im Planungsprozess zu beachten sind.

Die kommunale Bedarfsplanung ist in der Regel sehr komplex. Die Erfassung der aktuellen Situation, Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung sowie die Vorausberechnung der erforderlichen Zahl an Betreuungsplätzen stellen Kommunen oftmals vor große Herausforderungen. Mit dem neuen Leitfaden sollen die örtlichen Träger künftig bei ihren Aufgaben unterstützt werden. Doch auch für die Landesverwaltung sind qualitätsgesicherte Daten wichtig, um Fördermaßnahmen passgenau adressieren zu können.
Konkret beinhaltet der Leitfaden folgende Schwerpunkte:
  • Aufgaben, Planungsverantwortung und rechtliche Regelungen der Bedarfsplanung,
  • Anforderungen an die Analyse von Bevölkerungsdaten, Bestandsaufnahme, Bestandsanalyse von bestehenden Betreuungsplätzen sowie an die Unterscheidung von Kindertageseinrichtungen und KindertagespflegeKindertagespflege|||||Kindertagespflege oder Tagespflege umfasst eine zeitweilige Betreuung von Jungen und Mädchen bei Tagesmüttern oder Tagesvätern. Nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz von 2004 ist die Tagespflege neben der Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung.  (auch unter Berücksichtigung der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung),
  • Erfassung von aktuellen Bedarfen in Abgrenzung zum Angebot bzw. den belegten Plätzen,
  • Fortschreibung von Betreuungsbedarfen,
  • Berechnung und Erstellung von Bedarfszahlen sowie deren transparente Darstellung.
Den vollständigen Leitfaden können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.mk.niedersachsen.de/kita-publikationen/

Quelle: Presseinfo MK Niedersachsen