Zur Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung hat das Land Niedersachsen den Weg für drei neue Förderrichtlinien freigemacht. Eine Förderrichtlinie stärkt die Personalgewinnung und -qualifizierung sowie die Beschäftigung von Zusatzkräften in den Einrichtungen und setzt damit die Richtlinie Qualität fort. Eine zweite ermöglicht die zusätzliche Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen und trägt damit den hohen Kosten der Träger Rechnung. Mit der dritten Richtlinie werden die bestehenden Sprach-Kitas gesichert, so wie von Kultusministerin Julia Willie Hamburg angekündigt.

Ein Teil der Maßnahmen wird dabei aus dem KiTa-Qualitätsgesetz des Bundes finanziert, das Ministerin Hamburg stellvertretend für das Land unterschrieben hat. „Eine frühe Förderung und Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und verbesserte Bildungschancen", so Hamburg. „Der branchenübergreifende Fachkräftemangel stellt auch den Bereich Kita vor große Herausforderungen. Aus diesem Grund sorgen wir mit den nun veröffentlichten Richtlinien dafür, dass in der Praxis bewährte Maßnahmen fortgesetzt und das System der frühkindlichen Bildung unterstützt wird. Ziel muss es bleiben, gemeinsam mit dem Bund die Ausstattung und Finanzierung dauerhaft abzusichern und damit auch einen verlässlichen Weg durch den Fachkräftemangel hin zu einer guten Qualität und Personalausstattung zu beschreiben."

Die Förderrichtlinien im Überblick:


Richtlinie Sprach-Kitas

Mit der Richtlinie „Sprach-Kitas" ersetzt das Land das am 30.06.2023 ausgelaufene Bundesprogramm zur Förderung der Beschäftigung von Funktionskräften Sprachbildung und Fachberatung. Ziel ist es, die bisherigen Strukturen zur bedarfsgerechten Unterstützung von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf sowie zur Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte von Sprach-Kitas zu erhalten. Zu diesem Zweck ermöglicht das Land rückwirkend zum 01.07.2023 eine Förderung für zwei weitere Kindergartenjahre (also bis 31.07.2025). Insgesamt stehen dafür 50 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Teil der Kosten wird hierbei über das KiTa-Qualitätsgesetz finanziert.

Träger von sogenannten Sprach-Kitas und von Fachberatungen können eine Förderung sowohl für bereits beschäftigte Kräfte als auch für neue Kräfte beantragen, sofern für die Stelle eine Bundesförderung bewilligt wurde. Die Förderung erfolgt über eine Pauschale für Personal- und Sachausgaben. Diese Pauschale fällt höher aus als bei der bisherigen Bundesförderung und ermöglicht z. B. auch die Finanzierung von tätigkeitsbezogenen Ausgaben für Material, technische Ausstattung und Fortbildungen. Der Träger kann innerhalb der gewährten Pauschale selber steuern, ob er die Mittel nur für die Personal- oder auch für die Sachausgaben verwenden möchte.


Richtlinie Qualität in Kitas 2

Die Nachfolgeregelung der Richtlinie „Qualität in Kitas" sieht weiterhin die Förderung qualitativer Verbesserungen durch zusätzliches Personal und entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen vor. Sie tritt zum 01.08.2023 in Kraft und gilt bis 31.07.2025. Dafür stellt das Land insgesamt 183 Millionen Euro bereit, knapp 130 Millionen Euro kommen davon aus dem KiTa-Qualitätsgesetz, die restlichen 53 Millionen Euro werden aus Landesmitteln finanziert.

Die Richtlinie ermöglicht die Entlastung der Fach- und Leitungskräfte durch die Beschäftigung von zusätzlichem Personal zur Betreuung von (sozial benachteiligten) Kindern (Zusatzkräfte Betreuung) sowie zur Unterstützung bei der Wahrnehmung von Leitungsaufgaben (Zusatzkräfte Leitung). Sofern auf dem Arbeitsmarkt kein pädagogisches Personal zur Verfügung steht, können Träger auch andere geeignete Kräfte einsetzen - Voraussetzung ist die Allgemeine Hochschulreife oder ein Sekundarabschluss I sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung. An dieser Stelle unterstützt das Land, indem es Einführungskurse für die nicht-pädagogisch qualifizierten Zusatzkräfte, die in der Betreuung eingesetzt werden, fördert. Wenn Personen weiterbeschäftigt werden, die über die Vorgängerrichtlinie bis 31.07.2023 in einer Kindertagesstätte als Zusatzkraft eingesetzt waren, ist eine Förderung ebenfalls möglich.


Richtlinie Billigkeit 2

Über die Richtlinie „Billigkeit 2" wird Trägern von Kindertagesstätten weiterhin eine Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen um einen zusätzlichen Prozentpunkt auf die reguläre Erhöhung gewährt. Die Verlängerung gilt für die Kindergartenjahre 2023/2024 und 2024/2025. Weiterhin können die Anträge beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover gestellt werden. Das Land stellt für diese Maßnahme rund 144 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Presseinfo MK Niedersachsen