FRÖBEL präsentierte am 26. April 2016 in Berlin gemeinsam mit dem Paritätischen Gesamtverband das Rechtsgutachten von Professor Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner zum Reformbedarf bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung. Professor Wiesner gilt als ausgewiesener Experte der Gesetzgebung im Bereich des SGB VIII und als einer der Väter des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.


Nach über 25 Jahren hat sich der Bereich der Kindertagesbetreuung jedoch stark gewandelt – insbesondere durch den Paradigmenwechsel von der Betreuung hin zur Bildung einerseits und die Einführung des Rechtsanspruchs andererseits. "Wir wünschen uns sehr, dass dieses Gutachten bei der rechtssystematischen Fundierung unserer Argumente für eine transparente und moderne Kitafinanzierung und vor allem zur Stärkung der Verhandlungsposition der freien Träger beiträgt", erklärte Stefan Spieker, Vorstandsvorsitzender des FRÖBEL e.V. anlässlich der Studienvorstellung.

Das Gutachten stellt drei Thesen zum Reformbedarf der Kita-Finanzierung vor:

These 1: Die derzeitige Finanzierung von Kindertageseinrichtungen ist systemwidrig.

Sie berücksichtigt nicht die Entwicklung hin zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für inzwischen auch für Kinder unter drei Jahren gilt. Gesetzlich normierte  Ansprüche auf Kitaplätze werden  nach wie vor über letztlich „freiwillige“ Zuwendungen  finanziert. Diese gewähren den Trägern nicht die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit für ihre Arbeit und erschweren auch die aktive Beteiligung am Kitaplatzausbau. Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs durch den Gesetzgeber ist auch die in vielen Bundesländern geforderte Eigenleistung durch die Kitaträger systemwidrig, da die freien Träger auf diese Weise für eine staatlich zugesagte Leistung eigene Mittel aufwenden sollen.

These 2: Die Qualität spielt in der Kitafinanzierung in den meisten Bundesländern keine Rolle.

Die im SGB VIII grundsätzlich zur Verfügung stehende Koppelung von Qualitätsvereinbarung mit einem Leistungsentgelt wurde von den meisten Bundesländern nicht umgesetzt. Statt die Qualität der Leistung zu bewerten und diese zu bezahlen, werden lediglich entstehende Kosten nach oftmals komplexen und intransparenten Formeln refinanziert. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Qualitätsdebatte ist der Bundesgesetzgeber aufgefordert, hier durch die Verbindung von Finanzierung und Qualität ein Zeichen zu setzen.

These 3: Mit der Durchsetzung eines Rechtsanspruchs ist der öffentliche Träger auch in der vollen Finanzierungsverantwortung.

Bei der Umsetzung dieser Aufgabe aber auch beim Platzausbau, spielen freie Träger eine wesentliche Rolle. Eltern haben ein Wunsch und Wahlrecht und sollen zwischen unterschiedlichen Konzepten wählen können. Um dies zu verwirklichen ist das Prinzip „das Geld folgt dem Kind“ das am besten geeignete Mittel. Damit kann das Wunsch und Wahlrecht auch zum Qualitätstreiber werden, da Einrichtungen motiviert sind, ihre Angebote so auszurichten, dass sie von den Eltern nachgefragt werden.